Die Anmeldung zur ambulanten Einzeltherapie oder einer ergotherapeutischen Abklärung erfolgt über eine Ärztin oder einen Arzt, aus einer Praxis oder aus einem Kinderspital. Es ist dazu eine korrekt ausgefüllte Verordnung mit ärztlicher Diagnose nötig.
Die Krankenversicherung (Grundversicherung), die IV oder die SUVA übernehmen in der Regel die Kosten, nach der Prüfung der vollständigen Verordnung.